Vergütung von BR-, SBV- und JAV-Mitgliedern

Unter Berücksichtigung der Novellierung der
§§ 37 IV und 78 BetrVG zum 25.07.2024!

Termine:
27.05.2025, 9-17 Uhr - Semnr.: 25502W - Online
13.11.2025, 9-17 Uhr - Semnr.: 25507W - Online

Seminarinhalt

Wie sind Mandatsträger*innen der betrieblichen Mitbestimmung korrekt und rechtlich sauber zu vergüten?

Der BGH hat am 10.01.2023 die Freisprüche für Vorstände von VW wegen angeblich überhöhter Betriebsratsvergütungen aufgehoben. Führt dies nun zu Kürzungen der Vergütungen von Mandatsträger*innen der Mitbestimmung durch die Arbeitgeber?

Klar ist, kein/e Mandatsträger*in darf wegen ihrer oder seiner Tätigkeit benachteiligt oder begünstigt werden. Dies gilt auch für die jeweilige berufliche Entwicklung.

In der betrieblichen Praxis zeigt sich jedoch, dass es bezüglich dieses Themas häufig Unklarheiten gibt, und allzu oft wird es von den Parteien überhaupt nicht angegangen!

Dabei ist eine saubere Vergütungsfindung und Entwicklung unumgänglich um den rechtlichen Notwendigkeiten Rechnung zu tragen. Dies ist nicht nur für die betroffenen Mandatsträger*innen wichtig, sondern auch ganz im Sinne eines rechtskonform agierenden Arbeitgebers.

Dieses Seminar behandelt vorstehende und weitere Fragestellungen. Die Rechtsprechung von BAG und BGH wird erläutert. Es wird erklärt, dass „Vergleichsgruppen“ für die Vergütung von Mandatsträger*innen ebenso eine Rolle spielen können, wie Nachteile, die aufgrund der Mandatsausübung eintreten (wie z.B. Beförderungen, die wegen einer Freistellung nicht in Betracht gezogen wurden). Es wird auch darauf eingegangen, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, wenn der Arbeitgeber die Vergütung kürzt.

Was im Detail vermittelt wird

1. Grundlagen

Ehrenamtsprinzip
Entgeltausfallprinzip

2. Freistellungsansprüche des Betriebsratsmitglieds

Freistellung gem. § 37 Abs. 2 BetrVG
- Voraussetzungen
- Umfang
- Verfahren

Freistellung gem. § 38 BetrVG
- Verfahren der Freistellung
- Entscheidung der Einigungsstelle
- Zusätzliche Freistellungen

3. Höhe der Vergütung

§ 37 Abs. 4 BetrVG
- Vergleichbare Mitarbeite
- Betriebsübliche Vergütung
- Beurteilungsmaßstab
- Bestimmung ohne vergleichbare
Mitarbeiter

§ 78 S. 2 BetrVG

4. Weitere Entgeltbestandteile

- Zuschläge, Überstunden, Nachtdienstzuschläge
- Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc.
- Boni
- Betriebsrente

5. Folgen rechtswidriger Begünstigung

- Zukünftige Lohnzahlungen
- Bereits gewährte Lohnzahlungen
- Betriebsverfassungsrechtliche Strafbarkeit

6. Was tun, wenn der Arbeitgeber meine Vergütung gekürzt hat?

- Hilft der Rücktritt, Vergütungskürzungen zu vermeiden?
- Rechtliche Möglichkeiten
- Zeitliche Perspektive?

DozentInnen und Zielgruppen

DozentInnen

· Rolf-Christian Otto, Rechtsanwalt, Kassel
· Tamara Prenzel, Rechtsanwältin, Kassel

Zielgruppen

· Betriebsratsmitglieder
· MitarbeiterInnen der Personalverwaltung
· Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
· Jugend- und AuszubildendenvertreterInnen

Seminargebühr je Teilnehmer*in ab 2025:

320,00 EUR

zzgl. Hotelkosten
(Onlineseminare
ausgenommen)

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  • Leistungen

    Leistungen

    Die/der Moderator/in ist jeweils 15 Minuten vor der Sitzung online – Raum ist offen für technische und organisatorische Fragen.

    Schulungsunterlagen werden nach den Modulen den Teilnehmer/Innen als Downloadlink zur Verfügung gestellt.

  • Technik

    Technik

    Der Einwahllink wird an die in der Anmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse rechtzeitig verschickt.

    Jede/r Teilnehmer/in hat die Möglichkeit die technischen Voraussetzungen an seinem Endgerät vorab durch eine kurze telefonische Kontaktaufnahme zu prüfen.

    Das eingesetzte Gerät erfordert Kamera, Mikrofon und eine stabile Internetverbindung.

    Netiquette Onlineseminar

  • Organisation und Anmeldung

    Organisation und Anmeldung

    Die verbindliche Anmeldung sollte frühzeitig vor dem Beginn des Onlineseminars vorliegen und kann über unsere Internetseite erfolgen. Eine Anmeldung ist auch per Email an YmlsZHVuZ0BpcGFhLmRl@invalid möglich.

    Wir freuen uns auf Sie!