Termin:
08.10.2026 - 9-17 Uhr - Semnr. 26301 - Kassel - Hotelinfo folgt
Seminarinhalt
Arbeitnehmerüberlassung bietet Unternehmen Möglichkeiten zur Abdeckung von Auftragsspitzen und kurzfristigen Personalbedarfen.
Mit dem vorliegenden Gesetz soll die Funktion der Arbeitnehmerüberlassung als Instrument zur zeitlich begrenzten Deckung eines Arbeitskräftebedarfs geschärft, Missbrauch von Leiharbeit verhindert, die Stellung der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitsnehmer gestärkt und die Arbeit der Betriebsräte im Entleiherbetrieb erleichtert werden. Hierbei sollen die Arbeitnehmerüberlassung als eines der flexiblen Instrumente des Personaleinsatzes sowie die positiven Beschäftigungswirkungen der Arbeitnehmerüberlassung erhalten bleiben. Gleichzeitig soll die Bedeutung tarifvertraglicher Vereinbarungen als wesentliches Element einer verlässlichen Sozialpartnerschaft gestärkt werden.
Seminarthemen
Arbeitnehmerüberlassung
erlaubte und unerlaubte
Nichtgewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung
Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung/
Personalgestellungsverträge
Überlassung von Maschinen mit
Bedienungspersonal
Andere Erscheinungsformen des
drittbezogenen Personaleinsatzes
Abordnungen von Arbeitnehmern an Arbeitsgemeinschaften
Werkvertraglicher Einsatz von AN
Dienstvertraglicher Einsatz von AN
Rechtsbeziehungen beim Einsatz
von Fremdpersonal
Änderungen des AÜG
Höchstüberlassungszeitraum und Ausnahmeregelungen
Unterbrechungszeiten und Obergrenzen
AÜG-Kräfte und Streik
Equal Pay und Gleichstellung
Kettenverleih- oder Weiterverleihung
Schwellenwerte des BetrVG
Sanktionen durch Bußgeldzahlungen bei Verstößen
Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
DozentInnen
· Rolf-Christian Otto, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Kanzlei OttoDotting, Kassel
Zielgruppen
· Betriebsratsmitglieder
· Mitglieder des Arbeitssicherheitsausschusses
· Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
· Wirtschaftsausschussmitglieder
Seminargebühr je teilnehmende Person
