Termin:
03.-07.11.2025 - Seminarnr. 25402 - Trier - Mercure Hotel Porta Nigra
Seminarinhalt
Die Europäische Rechtsprechung hat immer größere Auswirkungen auf das nationale Recht. In diesem Seminar wollen wir die Europäische Rechtsprechung und ihre Auswirkungen auf die Betriebsratsarbeit beleuchten.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Gemeinschaft. Zu den Aufgaben des EuGH gehört insbesondere die einheitliche Auslegung des europäischen Rechts zu gewährleisten.
Die Rechtsetzungskompetenz ist in den Europäischen Verträgen geregelt. Diese Kompetenz wird in Richtlinien und Verordnungen umgesetzt. Verordnungen müssen sofort, Richtlinien erst durch nationales Recht umgesetzt werden.
Dieses Seminar beinhaltet eine Besichtigung des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg. Wir bemühen uns, die Teilnahme an Verhandlungen des Europäischen Gerichtshofes zu ermöglichen.
Seminarthemen
Europäisches Arbeitsrecht
Entscheidungen des EuGH
Auswirkungen der Europäischen Richtlinien auf das deutsche Arbeitsrecht wie z.B.:
· Gleichbehandlung von Männer und Frauen in Beschäftigungsfragen
· Status der Europäischen Gesellschaft (SE)
· Arbeitszeitgestaltungsrichtlinie· Entsendungsrichtlinie
· Betriebsübergangsrichtlinie
Besichtigung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg
Teilnahme an Verhandlungen des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg
DozentInnen
· Ralf Bohlen, Cuxhaven
Zielgruppen
· Betriebsratsmitglieder
· KommunalpolitikerInnen im EVU