Hinweisgeberschutzgesetz
Termine:
30.1.2024 - Semnr.: 24504W - Online
Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde in Kraft gesetzt!Was muss ich dazu wissen und welche Recht hat der Betriebsrat hierbei?
Am 02.07.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Es setzt – längst überfällig – eine europäische Richtlinie in deutsches Recht um, nach der Hinweisgeber (international meist als Whistleblower bezeichnet) besser geschützt werden sollen.
Die Folgen betreffen zum einen das Individualarbeitsrecht, da künftig Hinweisgeber gegenüber Sanktionen des Arbeitgebers besser geschützt werden sollen. Insbesondere wird die ständige Praxis und Rechtsprechung des BAG, wonach „intern vor extern“ auch bei Hinweisen auf strafbares Verhalten galt, nunmehr abgeschafft. Im Einzelnen sind aber auch nach dem neuen Recht die Möglichkeiten für Hinweise auf Fehlverhalten in den Unternehmen sehr genauen Vorgaben unterworfen. Diese Details sind wichtig für die Beratung von Kolleginnen und Kollegen in entsprechenden Fällen.
Für die Mitbestimmung geht es zum anderen darum, die Mitbestimmungsrechte bei der Einführung der notwendigen Systeme in den Unternehmen zu wahren. Die Art und Weise, wie Gesetz umgesetzt werden kann, ist nicht „alternativlos“, und daher gibt es auch verschiedene Ansätze für die betriebliche Mitbestimmung, über die Betriebsräte/innen informiert sein sollten.
Informiert Euch auf einem 1-Tages-Seminar kompakt und aktuell!
Seminarinhalte
Einführung in das HinSchG
Entwicklung der Gesetzgebung
Hintergründe und Regelungsbereiche
Anwendungsbereich und Bedeutung
Internes Meldeverfahren
Externes Meldeverfahren
HinSchG und Arbeitsrecht
Schutzvoraussetzungen für Hinweisgeber
Rechtsfolgen aus der Perspektive der Beteiligten
Verbleibende Sanktionen und Repressalien für Hinweisgeber
HinSchG und Mitbestimmung
Anforderungen an Meldestellen
Technische und inhaltliche Voraussetzungen für die Meldestellen
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates, insbesondere:
- § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
- § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
Regelungen in Betriebsvereinbarungen
DozentInnen und Zielgruppen
DozentInnen
· Dr. Peter Gentges, Dortmund
Zielgruppen
· Betriebsratsmitglieder
· MitarbeiterInnen der Personalverwaltung
· Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
· Jugend- und AuszubildendenvertreterInnen
-
Leistungen und Kosten
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Die/der Moderator/in ist jeweils 15 Minuten vor der Sitzung online – Raum ist offen für technische und organisatorische Fragen.
Schulungsunterlagen werden nach den Modulen den Teilnehmer/Innen als Downloadlink zur Verfügung gestellt.
275,00 Euro Gebühr, für dieses eintägige Onlineseminar.
-
Technik
Der Einwahllink wird an die in der Anmeldung hinterlegte EMail recht- zeitig verschickt. Die Schulung erfolgt auf PC/Laptop (kein Tablet oder Smartphone).
Jede/r Teilnehmer/in hat die Möglichkeit die technischen Voraussetzungen an seinem PC vorab durch eine kurze telefonische Kontaktaufnahme zu prüfen.
Der eingesetzte PC erfordert Kamera, Mikrofon und eine stabile Internetverbindung.
-
Organisation und Anmeldung
Die verbindliche Anmeldung muss drei Wochen vor dem Beginn des Online- seminars vorliegen!
Die Anmeldung kann direkt Online vorgenommen werden.
Eine Anmeldung ist aber auch per Email an bildung@ipaa.de oder per Fax an 0231 136159 möglich.