Arbeitsrecht in der Praxis

Termin:
07.10. - 11.10.2024 - Semnr.: 24121 - Dachau, Abasto Hotel

Seminarinhalt

Grundsätzlich sollen auftretende Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Betrieb erledigt werden. Der Betriebsrat wird bei Streitigkeiten oft als "vermittelnde Instanz" eingeschaltet. Umfangreiches arbeitsrechtliches Wissen und Praxiserfahrung sind nötig. Wenn sich die Meinungsverschiedenheiten aber nicht beilegen lassen, hilft manchmal nur der Gang zum Arbeitsgericht. Für welche Streitigkeiten sind die Arbeitsgerichte zuständig? Eine erfolgreiche Prozessführung setzt voraus, dass die Prozessbeteiligten nicht nur gute Kenntnisse über die Zuständigkeit haben, sondern auch darüber, wie das Rechtsschutzbegehren von den Arbeitsgerichten verfahrensmäßig bearbeitet und entschieden wird.

Ob der Weg zum Arbeitsgericht gegangen werden soll, ist gut zu überlegen.

Die TeilnehmerInnen werden eine konkrete Verhandlung von einer Arbeitsrichterin vom Münchener Arbeitsgericht vorgestellt bekommen, analysieren, mitverfolgen und mit Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichtern nacharbeiten.

Seminarthemen

Arbeitsrechtliche Grundkenntnisse:
· von der Einstellung zur Kündigung

Das Urteilsverfahren, Unterschied zwischen Leistungs- und Feststellungsklagen

Das einstweilige Verfügungsverfahren

Der Instanzenweg: Die Berufungs- und Revisionsverfahren vor dem LAG und BAG

Aktuelle arbeitsrechtliche Entscheidungen

Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Befristung, Aufhebung, Kündigung); Beteiligung des Betriebsrats

Die Rolle des Betriebsrats im arbeitsrechtlichen Beschluss- und Urteilsverfahren

Besuch des Arbeitsgerichts:
· Teilnahme an Güte- und Kammerterminen
· arbeitsrechtliche Streitigkeiten der verhandelnden Parteien in einer öffentlichen Sitzung des Arbeitsgerichtes München

Analyse der zu verhandelnden arbeitsrechtlichen Fälle

Nacharbeit der arbeitsgerichtlichen Fälle

DozentInnen

· Dr. Cornelia Fach, Arbeitsrichterin, Arbeitsgericht München
· Hansjakob Vüllers, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, München

Zielgruppen

· Betriebsratsmitglieder
· Jugend- und AuszubildendenvertreterInnen
· MitarbeiterInnen der Personalabteilungen
· Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen

Seminargebühr

825,00 €

Auswahlentschei- dungen bei Versetzungen
BAG, 10.07.2013
10 AZR 915/12

Will ein Arbeitgeber Beschäftigte aus dienstlichen Gründen versetzen, so hat er bei der Auswahl die Grundsätze billigen Ermessens zu beachten. Eine Auswahl, die nur Beschäftigte einbezieht, die vorher befristete Arbeitsverträge hatten, ist unzulässig.

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