Big Data und gläserne MitarbeiterInnen

Termin:
20.11. - 22.11.2024 - Semnr.: 24225 - Hannover, Central Hotel Kaiserhof

Seminarinhalt

Big Data-Anwendungen sind ein Zusammenspiel verschiedener Technologien, die sich der künstlichen Intelligenz (KI) bedienen, aber für den Laien nicht in unmittelbaren Zusammenhang erkennbar sind, da sie unter Kunstnamen geführt werden.

Allen ist dabei eines gemeinsam. Mittels rechnerbasierter Mustererkennung werden Arbeitsvorgänge, die eine sehr hohe transaktionale Datenanzahl haben, durch die diversen Systeme ausgewertet und basierend auf der Auswertung werden dann dem Nutzer Ergebnis- und Handlungsvorschläge in Form von Reporten oder Vorschlagswerten gemacht. Das System lerne auch vom User sich selbst zu perfektionieren. Dadurch erlangen seine zukünftigen Vorschläge eine immer höhere Trefferquote..

Sie optimieren den Ressourceneinsatz mit den unterschiedlichsten Tools und Plattformen und dies in Echtzeitgeschwindigkeit. Durch die umfängliche Erfassung von Analysedaten steht der Betriebsrat vor der Herausforderung, den Spagat zwischen Unternehmensinteressen und technischem Fortschritt und den Rechten der ArbeitnehmerInnen nicht zu gläsernen MitarbeiterInnen zu werden, in seine Arbeit umzusetzen.

Seminarthemen

Big Data - keine Zukunftsvisionen, sondern Realität im Alltag
· Big-Data Technologien
- ChatBots = automatische Mailbeantwortungs durch Maschine
- Robotics = automatische Abarbeitung von Arbeitsprozessen vollständig durch den Computer
- Celonis = Prozess Mining Tools die Prozesse untersuchen, Vorschläge für den effektivsten Prozess vorschlagen
· Einfluss auf Konfiguration, Analyse, Auswertung zum Schutz vor Leistungs- und Verhaltenskontrolle, DSGVO
· Bewertung von Eingruppierungskriterien

Zugriffsmöglichkeiten des Betriebsrats
· Anwendungsbeispiele (SAP, Amazon, Salesforce, Microsoft Office 365, SuccessFactors usw.)
· Personalmanagementsystem in der Cloud
· Cloudbasierte Online-Systemupdates
· Cloudbasierte Online-Programmupdates
· Einblick in die Logfiles
· Wer schützt die Daten vor unbefugtem Zugriff durch die Cloudbetreiber (Facebook)
· Wie kann der unbefugte Zugriff kontrolliert werden?

Sicherungssysteme durch BV

DozentInnen

· Matthias Wilke, dtb - Datenschutz- und Technologieberatung GmbH & Co KG, Kassel

Zielgruppen

· Betriebsratsmitglieder
· Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
· Jugend- und Auszubildendenvertretungen

Seminargebühr

495,00 €

Beschwerdestelle nach AGG und Mitbestimmung des Betriebsrats
BAG, 21.07.2009
1 ABR 42/08

Der Betriebsrat hat mitzubestimmen bei der Einführung und Ausgestaltung des Verfahrens, in dem Arbeitnehmer ihr Beschwerderecht nach dem AGG wahrnehmen können. Gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 AGG haben die Beschäftigten das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs oder des Unternehmens zu beschweren, wenn sie sich aus einem der im AGG genannten Gründe - z.B. wegen ihres Geschlechts, ihrer Religion oder ihres Alters - benachteiligt fühlen. Nach § 12 Abs. 5 AGG muss der Arbeitgeber die hierfür zuständige Stelle im Betrieb bekannt machen. Die Beachtung eines bestimmten Verfahrens, um sich zu beschweren, ist nicht vorgeschrieben. Seine Einführung und Ausgestaltung unterfällt nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrats. Der Betriebsrat kann zu diesem Zweck selbst initiativ werden und ein Beschwerdeverfahren über die Einigungsstelle durchsetzen. Dagegen hat er kein Mitbestimmungsrecht bei der Frage, wo der Arbeitgeber die Beschwerdestelle errichtet und wie er diese personell besetzt. Hierbei handelt es sich um mitbestimmungsfreie organisatorische Entscheidungen. Errichtet der Arbeitgeber eine überbetriebliche Beschwerdestelle, steht das Mitbestimmungsrecht beim Beschwerdeverfahren nicht dem örtlichen Betriebsrat, sondern dem Gesamtbetriebsrat zu.

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