Belastungen für Beschäftigte eingrenzen

Seminar kann als Inhouse-Seminar konzipiert werden

Seminarinhalt

Das Arbeitsvolumen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steigt. Die tarifvertragliche Wochenarbeitszeit ist oft nur noch selten erreichbar. Die ständig geleisteten Überstunden stabilisieren sich auf einem hohen Niveau.

Parallel zum immer geringer werdenden Personalbestand klagen viele Betriebsräte über zunehmende Arbeitsbelastungen ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Langzeitkonten, Zielvereinbarungssysteme und Rahmenarbeitszeiten bilden das Gerüst für eine individuelle Arbeitszeit, die oft über die tarifvertraglich zu leistende Zeit hinausgeht.

Eine Verpflichtung zur Leistung von Überstunden oder Mehrarbeit ergibt sich in der Regel nur durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag.

Dieses Seminar erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen des Arbeitszeitgesetzes und die Möglichkeiten der Betriebsrats , im Rahmen der Mitbestimmung Einfluss auf die Begrenzung der Mehrarbeit und somit auch von Arbeitsbelastungen zu nehmen, die sich negativ auf die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auswirken können.

Seminarthemen

Rechtliche Grundlagen des Arbeitszeitgesetzes
· Höchstgrenze der Wochenarbeitszeit, Mehrarbeit, Pausenregelung
· Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft
· Schicht und Wechselschichten
· Arbeit in außergewöhnlichen Fällen

Reisezeiten und das ArbZG
· Fahrten mit dem PKW
· Fremdbeförderung
· Tätigkeiten während der Reisezeit

Rechtsprechung
· Rechtsprechung des BAG zu Arbeitszeiten und Dienstplangestaltungen
· EU-Richtlinien zur Arbeitszeit
· Bereitschaftsdienst oder Arbeitszeit

Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Gestaltung der Arbeitszeit
· Mehrarbeit, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft, Pausenregelung
· Sonn- und Feiertagsregelungen
· Arbeiten in außergewöhnlichen Fällen
· Mehrarbeit und AT-Verträge

Initiativrecht des Betriebsrats
· Überlastungsanzeige

Arbeitsvertragliche Regelungen
· Möglichkeiten und Grenzen nach dem ArbZG
· Einwilligung und Widerruf zur Arbeitszeitverlängerung

DozentInnen

· Ingo Hamm, Rechtsanwalt, Bochum

Zielgruppen

· Betriebsratsmitglieder
· MitarbeiterInnen der Personalverwaltung
· Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen

Seminargebühr

495,00 €

Ersatz des Unfallschadens - Einsatz eines Privatfahrzeugs im Rahmen der Rufbereitschaft
BAG, 22.06.2011
8 ABR 102/10

Ein Arbeitnehmer, der im Rahmen seiner Rufbereitschaft bei der Fahrt von seinem Wohnort zur Arbeitsstätte mit seinem Privatwagen verunglückt, hat grundsätzlich Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Ersatz des an seinem Pkw entstandenen Schadens. Die Höhe dieses Ersatzanspruchs bemisst sich nach den Regeln des innerbetrieblichen Schadensausgleichs.

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