Betriebsverfassung - Organisation - Beschlüsse - Haftung - Rechtliche Spezialfragen

Unsere 4 Bausteine Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht vermitteln die Grundlagen, die jeder Betriebsrat braucht. Diese Bausteine sind jeder für sich abgeschlossen, aber alle 4 sind zusammen die Voraussetzung, grundlegende Kenntnisse vom Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht zu bekommen.

Dieser Baustein dient ebenfalls bei der Qualifizierung "Fachwirt/in für Arbeitsrecht und Arbeitswissenschaften (HS*)" als Anerkennungsmodul zur Zulassung zur Prüfung.

Termine:
22.4. - 26.4.2024 - Semnr. 24110F - Timmendorfer Strand, COUNTRY HOTEL Timmendorfer Strand (Termin ausgebucht)
26.8. - 30.8.2024 - Semnr.: 24129F - Cuxhaven, Best Western Das Donners
25.11. - 29.11.2024 - Semnr.: 24132F - Hamburg, Hotel Reichshof
17.3. - 21.3.2025 - Semnr.: 25109F - Wernigerode, Harzer Kultur- und Kongresshotel

Ziele und Inhalte

Das Modul „Rechtsgrundlagen für die Betriebsratsarbeit“ umfasst 8 Lerneinheiten mit den Schwerpunkten Betriebsverfassung - Organisation - Beschlüsse - Haftung - Rechtliche Spezialfragen.

Die Teilnehmenden lernen im Bereich dieser Lerneinheiten:

  • Die Grundlagen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht für eine rechtssichere Amtszeit

  • Den Betriebsrat als Team erkennen und führen

Betriebsräte benötigen Organisationswissen und Kenntnisse im Umgang mit arbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Tatbeständen.

Deshalb erhalten die TeilnehmerInnen in diesem Seminar Grundlagenwis-sen über die ordnungsgemäße Betriebsratsarbeit und den täglichen Ablauf von Organisationsprozessen.

Ebenfalls wird das Wissen um die Beauftragung von Sachverständigen und die damit verbundenen Kosten dargestellt. Die Haftung von ArbeitnehmerInnen gegenüber dem Arbeitgeber bildet einen weiteren Schwerpunkt. Diese Kenntnisse sind unvermeidbar, damit ordnungsgemäße Beschlüsse zustande kommen, die einer rechtlichen Prüfung standhalten.

Methoden

Durch Wissensvermittlung und in prozessorientierten Modul-/Lern- und Trainingseinheiten - teilweise mit Transferaufträgen in die tägliche Arbeitspraxis - vertiefen die Teilnehmenden Wissen und üben Fähigkeiten und Fertigkeiten ein, die für die Aufgabe eines Betriebsrates bzw. einer Führungskraft mit arbeitsrechtlichen Aufgaben in der Energiewirtschaft von besonderer Bedeutung sind.

Die Themenbearbeitung erfolgt mit unterschiedlichen Methoden, wie Impulsreferate des Trainers, Partner- und Kleingruppenarbeit, Rollenspiele und Fallarbeiten, Prozessanalyse.

Seminarinhalte

Grundsätzliches - Ohne diese Kenntnisse funktioniert es nicht

  • Begriffe

  • Rechtsquellen

  • geschichtliche Entwicklung

  • Abgrenzung: individuelles und kollektives Arbeitsrecht

  • formelles Betriebsverfassungsrecht

  • Organisation des Betriebsrats

  • Rechtsstellung des Betriebsrats

  • Kommentare lesen und verstehen

  • Besonderer Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder

  • Arbeitsbefreiung und Freistellung

Rechte und Pflichten der Betriebsratsmitglieder

  • Arbeitspflicht und Betriebsratstätigkeit

  • Lohnausfallprinzip

  • Geheimhaltungspflichten

  • Haftung, u.a.m

Kosten und Sachaufwand - wer bezahlt das alles?

  • Sachkosten für die Betriebsratsarbeit: Fachliteratur, Bücher,

  • Zeitschriften

  • technische Ausstattung

  • Anspruch auf Schulungs- und Bildungsveranstaltungen

  • Unterstützung durch Sachverständige

  • Der Anwalt als Sachverständiger

  • Rechtssicherheit bei der Beauftragung externer Berater

  • Reise- und Fahrtkosten

Rechtssichere Beschlüsse im Betriebsrat

  • Einladung zu den Sitzungen

  • Tagesordnung festsetzen

  • Minderheitengeschlecht

  • Einladung von Ersatzmitgliedern

  • ordnungsgemäße Betriebsratssitzung

  • Beschlussfähigkeit und Abstimmung im Gremium

  • Teilnahmerechte der JAV, der SBV und der Gewerkschaften

Die Pflichten des BRV und seines Stellvertreters

  • Entgegennahme und Abgabe von Erklärungen für den Betriebsrat

  • Einer unter gleichen oder doch alles selber machen?

  • Vorbereitung und Durchführung von Betriebsversammlungen

Entgelt ohne Arbeitsleistung

  • § 616 BGB und sein Verhältnis zum Tarifvertrag

  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und im Mutterschutz

  • Urlaubsentgelt

  • Feiertagsentgelt

  • Arbeitsunfähigkeit

  • Urlaubsrecht

Betriebliche Übung

  • Definition

  • Fallbeispiele

Haftung des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis

  • Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung gegenüber dem Arbeitgeber

  • Haftung gegenüber ArbeitskollegInnen

  • Haftung gegenüber Dritten

DozentInnen, Zielgruppen, Gebühr

DozentInnen

· Karsten Knoke, pe.kk Personalentwicklung, Lengede
· Ursula Hohoff, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Herdecke
· Dr. André M. Latour, Rechtsanwalt, Castrop-Rauxel
· Frank Schinke, Dortmund

Zielgruppen

· Betriebsratsmitglieder
· MitarbeiterInnen der Personalverwaltung
· Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen

Seminargebühr

825,00 €

Frist zur Geltendmachung von Schadensansprüchen wegen Diskriminierung
BAG, 21.06.2012
8 AZR 188/11

Will ein Arbeitnehmer geltend machen, er sei wegen eines durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbotenen Merkmals nachteilig behandelt worden, so muss er für alle Ansprüche auf Schadensersatz die Zweimonatsfrist des § 15 Abs. 4 AGG beachten. Wird eine Bewerbung abgelehnt, so beginnt die Frist in dem Moment, in dem der Bewerber von der Benachteiligung Kenntnis erlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.