Termine:
29.1. - 2.2.2024 - Semnr.: 24101F - Sylt, Hotel Stadt Hamburg, Westerland
25.11. - 29.11.2024 - Semnr.: 24116F - Dresden, Pullmann Newa
27.1. - 31.1.2025 - Semnr.: 25102F - Dortmund, Mercure Hotel Dortmund Centrum

Soziale und wirtschaftliche Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte

Unsere 4 Bausteine Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht vermitteln die Grundlagen, die jeder Betriebsrat braucht. Diese Bausteine sind jeder für sich abgeschlossen, aber alle 4 sind zusammen die Voraussetzung, grundlegende Kenntnisse vom Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht zu bekommen.

Dieser Baustein dient ebenfalls bei der Qualifizierung "Fachwirt/in für Arbeitsrecht und Arbeitswissenschaften (HS*)" als Anerkennungsmodul zur Zulassung zur Prüfung.

Ziele und Inhalte

Das Modul „Soziale und wirtschaftliche Mitbestimmung“ umfasst 8 Lerneinheiten mit den Schwerpunkten Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte.

Die Teilnehmenden lernen im Bereich dieser Lerneinheiten:

  • Kennenerlenen der erzwingbaren Mitbestimmungesrechte

  • Umsetzung von Betriebsvereinbarungen auf dem Verhandlungsweg oder über das Einigungsstellenverfahren

  • Die Funktionsweise des deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit

  • Aufgaben und Einfluß des Wirtschaftsausschusses und Einbindung in die Betriebsratsarbeit

Die Kenntnis um die Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats sind unabdingbare Voraussetzung für die aktive Interessenwahrnehmung für die ArbeitnehmerInnen. Der § 87 BetrVG, die "inhaltsschwerste" Norm unseres Betriebsverfassungsgesetzes steht im Mittelpunkt dieses Seminars. Anhand von Beispielen werden die einzelnen Mitbestimmungstatbestände dargestellt und die Möglichkeiten der Durchsetzung erörtert.

Durch die wachsende Zahl von Umstrukturierungen in den Unternehmen müssen Betriebsräte über das handwerkliche Wissen Verfügung, wie sie effektiv diese Beteiligungsrechte des Betriebsrates in wirtschaftlichen Angelegenheiten einsetzen können.

Methoden

Durch Wissensvermittlung und in prozessorientierten Modul-/Lern- und Trainingseinheiten - teilweise mit Transferaufträgen in die tägliche Arbeitspraxis - vertiefen die Teilnehmenden Wissen und üben Fähigkeiten und Fertigkeiten ein, die für die Aufgabe eines Betriebsrates bzw. einer Führungskraft mit arbeitsrechtlichen Aufgaben in der Energiewirtschaft von besonderer Bedeutung sind.

Die Themenbearbeitung erfolgt mit unterschiedlichen Methoden, wie Impulsreferate des Trainers, Partner- und Kleingruppenarbeit, Rollenspiele und Fallarbeiten, Prozessanalyse.

Seminarinhalte

Die Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten

  • Voraussetzungen

  • Initiativrecht

  • Eilfälle

  • § 87 BetrVG Abs. 1 Ziff. 1-13, Tatbestände der Mitbestimmung

  • Rechtsfolgen unterbliebener Mitbestimmung

  • Durchsetzung des Mitbestimmungsrechts

Die Betriebsvereinbarung

  • Formvorschriften

  • Regelungssperre

  • Nachwirkung

Das Einigungsstellenverfahren

  • Beschlussfassung

  • Paritätische Besetzung

  • Die/Der Einigungsstellenvorsitzende/r

  • Kosten

  • Rechtskraft

Das arbeitsgerichtliche Verfahren

  • Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit

  • Ablauf: Güte- und Kammerverhandlung

  • Urteilsverfahren

  • Beschlussverfahren

  • einstweilige Verfügung

  • Klage, Beweisaufnahme

  • Urteil, Vergleich, Rechtsmittel

  • Streitwert, Kosten

DozentInnen, Zielgruppen, Gebühr

DozentInnen

· Volker Buddenberg, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Georgsmarienhütte
· Dr. Astrid Dotting, Rechtsanwältin, Kassel

Zielgruppen

· Betriebsratsmitglieder
· MitarbeiterInnen der Personalabteilungen
· Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
· Jugend- und AuszubildendenvertreterInnen

Seminargebühr

825,00 €

Sozialplangestaltung und Altersrentenbezug
BAG, 26.03.2013
1 AZR 813/11

Die Betriebsparteien dürfen bei der Bemessung von Sozialplanleistungen berücksichtigen, dass Arbeitnehmer eine vorgezogene gesetzliche Altersrente beziehen können. Das verstößt nicht gegen den betriebs- verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (§ 75 Abs. 1 BetrVG) und das Verbot der Altersdiskriminierung im Recht der Europäischen Union.

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