Rechtliche Grundlagen

Termin:
22.04. - 24.04.2024 - 24207 - Bremerhaven, nordsee HOTEL Bremerhaven Fischereihafen
3.2. - 5.2.2025 - Semnr.: 25206 - Cuxhaven, Best Western Das Donners

Seminarinhalt

"Ich habe das Geschäftsmodell gar nicht verstanden…“

Die Komplexität der Arbeit im Aufsichtsrat steigt kontinuierlich. Gleichzeitig verschärfen Gesetzgeber und Rechtsprechung die für die Mitglieder der Aufsichtsräte geltenden Haftungsregelungen. Die oben zitierte Aussage des Mitgliedes eines Aufsichtsrats einer großen Bank stellt deshalb eine Einladung zur Einleitung eines Haftungsprozesses gegen das Aufsichtsratsmitglied dar.

Die langfristige Sicherung von Beschäftigung und Arbeitsplätzen erfordert die Implementierung und Umsetzung einer nachhaltigen Unternehmenspolitik. Die Koordination der Vertretung der Arbeitnehmerinteressen im Betriebsrat und im Aufsichtsrat wird besonders im Hinblick auf die verbreitete Schwächung der betrieblichen Mitbestimmung durch komplexe Unternehmensorganisationen immer wichtiger.

Dieses Seminar gibt Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat rechtliche Sicherheit und unterstützt sie dabei, ihre Ziele im Aufsichtsrat zu erreichen. Praktische Beispiele und Handlungsmöglichkeiten im Aufsichtsrat werden aufgezeigt

Seminarthemen

· Rechtliche Grundlagen
· Mitbestimmung im Konzern
· Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) als Richtlinie guten unternehmerischen Handelns
· Überwachungs- und Kontrollrechte und -pflichten der Mitglieder des Aufsichtsrats
· Die innere Ordnung im Aufsichtsrat
· Prüfung des Jahresabschlusses - juristische Hinweise
· Die Vorbereitung der Aufsichtsratssitzungen
· Die persönliche Rechtsstellung der Aufsichtsratsmitglieder
· Geheimhaltungspflichten
· Anforderungen an Aufsichtsratsmitglieder
· Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern
· D&O-Versicherung
· Compliance im Aufsichtsrat

DozentInnen

· Rolf-Christian Otto, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Kassel

Zielgruppen

· ArbeitnehmervertreterInnen im Aufsichtsrat
· Wirtschaftsausschussmitglieder

Seminargebühr

495,00 €

Sozialplangestaltung und Altersrentenbezug
BAG, 26.03.2013
1 AZR 813/11

Die Betriebsparteien dürfen bei der Bemessung von Sozialplanleistungen berücksichtigen, dass Arbeitnehmer eine vorgezogene gesetzliche Altersrente beziehen können. Das verstößt nicht gegen den betriebs- verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (§ 75 Abs. 1 BetrVG) und das Verbot der Altersdiskriminierung im Recht der Europäischen Union.

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