Früherkennung von Unternehmenskrisen

Termin kann als Inhouse-Seminar konzipiert werden

Seminarinhalt

Die letzte große und bis heute nachwirkende weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise wurde nur von ganz wenigen kritischen Ökonomen vorhergesagt. Krisen in der Gesamtwirtschaft oder auch in einer Branche kommen in der Regel nicht über Nacht. Sie bauen sich meist durch diverse Fehlentwicklungen in der Ökonomie selbst, aber auch durch eine falsche Wirtschaftspolitik, langsam aber stetig auf, bevor sie dann mit voller Wucht zum Ausbruch kommen.

Das Wachstum bricht ein, wird sogar negativ, die Unternehmen erleiden Verluste, es kommt zu Entlassungen und auch der staatliche Sektor muss mit weniger Steuereinnahmen auskommen. Insgesamt geht das Einkommen zurück und Wirtschaft und Staat verfügen über weniger konsumtive und investive Möglichkeiten.

Unternehmerische Krisen können aber nicht nur eine gesamtwirtschaftliche oder branchenbezogene Ursache haben. Sie können auch im Missmanagement der Unternehmen selbst begründet sein. Viele Insolvenzen zeigen dies bei einer Auswertung der Insolvenzursachen.

Seminarthemen

Krisen sind in der Wirtschaft ein ständiger Begleiter. Dies gilt für die gesamte Wirtschaft oder auch nur für Branchen- und Unternehmenskrisen.

Hier gilt immer: "Nach der Krise, ist vor der Krise".

· Wie erkennt man in Unternehmen aufkommende Krisen frühzeitig?
· Kann man prophylaktisch Krisen vermeiden?
· Was ist zu tun, wenn die Krise über ein Unternehmen hereinbricht?
· Der erweiterte Kapitalverwertungs- und Akkumulationsprozess
· Wirtschaftliche Unternehmensanalyse mit Frühindikatoren
· Forschung und Entwicklung/ Ideenmanagement und Unternehmenszyklen
· Marktbeobachtung (Beschaffungs- und Absatzmarkt)
· Produktionsprozess/ Wertschöpfungsanalyse
· Dialektische Unternehmensführung
· Krisenbewältigungsstrategien zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen

DozentInnen

· Prof. Dr. rer. pol. Heinz-J. Bontrup, Dipl.-Ökonom, Dipl.-Betriebswirt, Hochschullehrer an der Westfälischen Hochschule für Wirtschaftswissenschaft und Direktor des Westfälischen Energieinstituts.

Zielgruppen

· Betriebsratsmitglieder
· Mitglieder in Aufsichtsräten
· Mitglieder in Wirtschaftsausschüssen

Seminargebühr

495,00 €

Auswahlentschei- dungen bei Versetzungen
BAG, 10.07.2013
10 AZR 915/12

Will ein Arbeitgeber Beschäftigte aus dienstlichen Gründen versetzen, so hat er bei der Auswahl die Grundsätze billigen Ermessens zu beachten. Eine Auswahl, die nur Beschäftigte einbezieht, die vorher befristete Arbeitsverträge hatten, ist unzulässig.

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