Der Betriebsrat in der Verantwortung

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Seminarinhalt

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist in den meisten Unternehmen umgesetzt.

Die Verantwortlichen sind im Art. 4 Nr. 7 der DSGVO klar definiert, „die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet“. Somit besteht auch für den Betriebsrat erheblicher Handlungsbedarf, der laufend überprüft werden muss.

In vielen Fällen ist der Arbeitgeber darauf angewiesen, mit dem Betriebsrat neue Betriebsvereinbarungen für diverse IT-Systeme abzuschließen. Gleichzeitig eröffnen die DSGVO für Betriebsräte neue Möglichkeiten, den Beschäftigten Datenschutz im Unternehmen zu sichern. In diesem Seminar vermitteln wir ein umfangreiches „Handwerkszeug Wir betrachten die aktuellen Trends zur Digitalisierung und Cloudifizierung der Arbeit und erörtern, was aus technischer Sicht für eine Betriebsvereinbarung über IT-Systeme zu beachten ist. Im juristischen Teil widmen wir uns den Regelwerken der DSGVO und den Handlungsmöglichkeiten für Betriebsräte.

Seminarthemen

Ditgitale Trends
· Welche neuen digitalen Trends gibt?
· Welche Auswirkungen haben sie auf die Arbeitnehmer?
· Die „Cloudifizierung“ der Arbeit - Office 365, Azure & Co.

Betriebsratsarbeit und Datenschutz
· Was ist aus technischer Sicht für eine BV zu beachten?
· Beschäftigtendatenschutz - Wo stehen wir heute?
· Welche aktuellen Urteile gibt es zum Thema?

Grundlagen
· Grundzüge der DS-GVO
· Grundzüge des neuen BDSG
· Welche neuen Möglichkeiten gibt es für Unternehmen?
· Welche neuen Möglichkeiten gibt es für Betriebsräte?

Schutz der ArbeitnehmerInnen
· Abbau oder Festigung von Schutzstandards für Mitarbeiter?
· Welche Handlungsnotwendigkeiten für Betriebsräte ergeben sich aus den Neuregelungen?

DozentInnen

· Rolf-Christian Otto, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Kassel

Zielgruppen

· Betriebsratsmitglieder
· Mitglieder des EDV- und Technikausschusses
· Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen

Seminargebühr

275,00 €

Sozialplangestaltung und Altersrentenbezug
BAG, 26.03.2013
1 AZR 813/11

Die Betriebsparteien dürfen bei der Bemessung von Sozialplanleistungen berücksichtigen, dass Arbeitnehmer eine vorgezogene gesetzliche Altersrente beziehen können. Das verstößt nicht gegen den betriebs- verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (§ 75 Abs. 1 BetrVG) und das Verbot der Altersdiskriminierung im Recht der Europäischen Union.

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