Möglichkeiten und Aufgaben des Betriebsrats

Termin:
1.7. - 3.7.2024 - Semnr.: 24221 - Köln, Hotel Stadtpalais

Seminarinhalt

Psychische Belastungen wie Zeitdruck, Mobbing, hohe Leistungsanforderungen, Kontrolle sowie Ellenbogenmentalität unter Kollegen nehmen in der Arbeitswelt immer mehr zu. Gepaart mit privaten Problemen und/oder dem Vorliegen einer psychischen Erkrankung führen diese Faktoren zu langen oder wiederholten Krankheitszeiten bei Mitarbeitern und fordern die Betriebsräte!

Mitarbeitervertretungen fragen sich daher immer häufiger: Wie können wir es erkennen? Wie können wir damit umgehen? Wie sollen wir reagieren?

Durch erhöhtes Stressaufkommen und verstärkte Drucksituationen erhöhen sich die Zahlen der psychischen Erkrankungen dramatisch - sie liegen bereits auf Platz 2 hinter den HerzKreislauferkrankungen!

Dieses Seminar gibt einen Überblick über die vielfältigen Erscheinungsformen psychischer Erkrankungen. Die TeilnehmerInnen erhalten praktische Hilfen zu Früherkennungszeichen und Prävention sowie klare Tipps zum Umgang mit betroffenen MitarbeiterInnen.

Seminarthemen

Psychische Erkrankungsbilder
· Entstehung
· Ausmaß
· Behandlungsmöglichkeiten

Wahrnehmung psychischer Überlastung bei MitarbeiterInnen und professioneller Umgang damit Analyse der Krankmacher im Unter-nehmen
· Präventionsmaßnahmen erarbeiten und umsetzen

Rolle und Möglichkeiten des BR als Zwischenschaltstelle zwischen MitarbeiterInnen und Führungskräften

Sensible Gesprächsführung mit betroffenen MitarbeiterInnen und Führungskräften

Betriebliches Eingliederungsmanagement für psychisch erkrankte MitarbeiterInnen

Möglichkeiten der innerbetrieblichen Hilfe:
· Interne und externe Hilfe
· Netzwerke aufbauen

DozentInnen

· Hiltrud Schrudde, Heilpraktikerin (Psychotherapie), Logotherapeutin DGLE®, zertifizierte Mediatorin, espirion, Münster

Zielgruppen

· Betriebsratsmitglieder
· MitarbeiterInnen der Personalabteilungen
· Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen

Seminargebühr

495,00 €

Mithören von Telefongesprächen - Beweisverwertungs- verbot
BAG, 23.04.2009
6 AZR 189/08

Ermöglicht bei einem Telefongespräch einer der Gesprächspartner einer im Raum befindlichen weiteren Person zielgerichtet, das Gespräch heimlich mitzuhören, indem er z.B. den Raumlautsprecher des Telefons anstellt oder das Gerät vom Ohr weghält, verletzt er das Persönlichkeitsrecht des Gesprächspartners. Die Persönlichkeitsrechts- verletzung hat in diesen Fällen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Folge, dass der heimlich Mithörende nicht als Zeuge zum Gesprächsinhalt des Telefonats vernommen werden darf. Dagegen besteht dann, wenn der Angerufene nichts dazu beigetragen hat, dass der Dritte das Telefongespräch mithören konnte, kein Beweisverwertungsverbot. Das Interesse des Angerufenen an der Durchsetzung seiner im Einzelfall auch grundrechtlich geschützten Rechte in einem gerichtlichen Verfahren sowie das Interesse der Allgemeinheit an einer funktionsfähigen Rechtspflege und materiell richtigen Entscheidung überwiegen das Interesse des Anrufers am Schutz seines Persönlichkeitsrechts.

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