Konflikte als Chance begreifen und kompetent bewältigen

Dieses Seminar ist Bestandteil der Reihe Expertenwissen "Konflikte erkennen, verstehen und konstruktiv lösen"

Mehrwert für die Arbeit im Betriebsratsgremium

notwendiges Spezialwissen im Betriebsratsgremium
  • Mensch ärgere Dich nicht!

  • Grenzgang im Beruf

  • Konflikte professionell moderieren

  • Mobbing - wenn der Arbeitsplatz zum Alptraum wird

Dieses Seminar unterstützt jeden Einzelnen, die fachlichen Kompetenzen als Betriebsrat systematisch und nachhaltig weiterzuentwickeln.

Über die Einzelbuchung des Seminars hinaus bietet IPAA dieses Expertenwissen in Form eines Bündelns von folgenden Einzelseminaren an:

Das jeweils benötigte Spezialwissen wird durch den Besuch dieser inhaltlich in Beziehung stehender IPAA-Einzelseminare (Modulverbund) systematisch und nachhaltig vermittelt.

Die Veranstaltungsreihe lebt vom theoretischen Input, der Reflektion von Praxiserfahrungen und von Trainings- und Übungsphasen.

Ziel ist, dass sich die Teilnehmenden persönlich einem Kernkompetenzfeld widmen bzw. den gewählten Schwerpunkt zum zertifizierten "Konflikte erkennen, verstehen und konstruktiv lösen" nutzen.

Expertenwissen mit Zertifizierung

Nach Abschluss aller Veranstaltungen in einem Kompetenzbereich, innerhalb eines Zeitraums von zwei bis drei Jahren, erfolgt eine Zertifizierung zum Betriebsrat mit der Kernkompetenz in seinem besonderen persönlichen Schwerpunkt.

Der Besuch aller im jeweiligen Kernkompetenzbereich angebotenen Fortbildungen wird mit einem gemeinsamen Zertifikat von IPAA und IVTM abgeschlossen.

Das Zertifikat bescheinigt einerseits, dass ein Fachwissen in einem Kerkompetenzbereich erworben wurde, das im eigenen Betrieb oder auch nach der Betriebsratszeit für neue berufliche Herausforderungen genutzt werden kann.

Seminar kann als Inhouse-Seminar konzipiert werden

Seminarinhalt

Bei Betriebsänderungen in der Energiewirtschaft fürchten Mitarbeiter einen Wechsel des Arbeitsfeldes, des Ortes, den vorzeitigen Ruhestand. Es entsteht Unruhe, und in zunehmendem Maße kommen im betrieblichen Alltag auf Betriebsräte, Führungskräfte und Mitarbeiter Konflikte zu, die mit der beiläufig erworbenen Routine nicht erledigt werden können.

Der systematische Einsatz von Gesprächen ist eine Möglichkeit, Konflikte zu vermindern und zu beseitigen. In systematischer Kommunikation müssen vor allem Gefühle der Abhängigkeit und Unselbstständigkeit durch keine oder geringe Beteiligung am Entscheidungssystem und an Strukturen in Gang gesetzt werden.

Wenn der Betriebsrat in Konflikten helfen soll, ist seine Aufgabe die eines Mediators, der Konflikte durch den systematischen Einsatz von Gesprächen positiv beeinflusst und Lösungen anbieten kann. Für diese Aufgabe bietet dieses Seminar Strategien an.

Seminarthemen

Probleme der Analyse von Konflikten

Entstehung von Konflikten im betrieblichen Alltag

Erkennen und Aufdecken von Konfliktsituationen

Beurteilen von Konfliktsituationen

Training persönlicher Stärken bei der Konfliktbearbeitung

Gesprächstypen: Konflikt-, Problem-, Kritikgespräche

Gesprächsziele

Zuhören sowie ergebnis- und verhaltensbezogene Rückmeldungen

Möglichkeiten von systematischen Gesprächen

Unterscheidung von systematischen und unsystematischen Gesprächen

DozentInnen

· Claudia Förster, Dipl.-Psychologin, Institut für Verhaltens-, Team- und Managementtraining, Dülmen

Zielgruppen

· Betriebsratsmitglieder

Seminargebühr

825,00 €

Arbeitszeugnis - kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Dank und gute Wünsche
BAG, 11.12.2012
9 AZR 227/11

Der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet, das Arbeitszeugnis mit Formulierungen abzuschließen, in denen er dem Arbeitnehmer für die geleisteten Dienste dankt, dessen Ausscheiden bedauert oder ihm für die Zukunft alles Gute wünscht. Das einfache Zeugnis muss nach § 109 Abs. 1 Satz 2 GewO mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthalten. Der Arbeitnehmer kann gemäß § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken. Aussagen über persönliche Empfindungen des Arbeitgebers gehören damit nicht zum notwendigen Zeugnisinhalt. Ist der Arbeitnehmer mit einer vom Arbeitgeber in das Zeugnis aufgenommenen Schlussformel nicht einverstanden, kann er nur die Erteilung eines Zeugnisses ohne diese Formulierung verlangen.

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