Kann jedes Betriebsratsmitglied Seminare besuchen ?

Wegen der Schwierigkeit der gesetzlichen Materie kann ein BR-Mitglied nicht auf Dauer darauf verwiesen werden, er könne sich die erforderlichen Kenntnisse auf andere Weise, wie etwa durch Selbststudium oder durch Befragung der übrigen, besser informierten Betriebsratsmitglieder verschaffen (BAG, Urteil vom 19.09.2001, AP Nr. 9 zu § 25 BetrVG 1972; Urteil vom 15. 5. 1986 - 6 ABR 74/83 - AP Nr. 54 zu § 37 BetrVG 1972).

Es gehört nicht zu den gesetzlich umschriebenen Aufgaben von BR-Mitgliedern, weniger erfahrene oder neu gewählte BR-Mitglieder in das für ihre Tätigkeit notwendige Wissen einzuführen, zumal sie in der Regel nicht über die entsprechenden pädagogischen Fähigkeiten verfügen (BAG, 15. 5. 86, a. a. O.;). Im Übrigen wäre der auf eine derartige Art der Wissensvermittlung innerhalb des BR – gleich ob in Form des Selbststudiums oder der Unterrichtung durch erfahrene BR-Kollegen – entfallende und i. S. d. Abs. 2 erforderliche Zeitaufwand unverhältnismäßig größer als derjenige, der durch den Besuch einer Bildungsstätte eines fachlich kompetenten Trägers entsteht (so BAG, a. a. O.; Däubler, § 37 Rn. 119 f.).

Die Verweisung auf die Unterrichtung durch bereits geschulte BR-Mitglieder würde auch dem Grundsatz des BetrVG entgegenstehen, dass jedes BR-Mitglied sein Amt in eigener Verantwortung und in Kenntnis seiner Kompetenzen zu führen hat (BAG, a. a. O., 19. 1. 84 – 6 ABR 12/81; vgl. auch Däubler, § 37 Rn. 98).

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