Arbeitsrecht für schwerbehinderte Menschen in der Praxis

Termine:
20.03. - 22.03.2024 - Semnr.: 24205 - Cuxhaven, Best Western Das Donners
12.2. - 14.2.2025 - Semnr.: 25205 - Bremen, ACHAT Hotel Bremen-City

Seminarinhalt

Zu den Aufgaben einer Schwerbehindertenvertretung gehört es u.a. den in ihrem Betrieb beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen beratend und helfend zur Seite zu stehen. Außerdem sollen sie wie auch die Betriebsräte "darüber wachen, dass die zu Gunsten schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Beschäftigter geltenden Gesetze etc. eingehalten werden". Dazu gehören insbesondere die Bestimmungen im SGB IX, die dem Arbeitsrecht zuzuordnen sind.

Aber um welche Bestimmungen handelt es sich dabei und welche Möglichkeiten haben die schwerbehinderten Beschäftigten, ihre Rechte die sich daraus ergeben ggf. durchzusetzen?

Außerdem sollten Schwerbehindertenvertreter auch über Kenntnisse der Grundlagen des Arbeitsrechts verfügen und die Praxis der Arbeitsgerichtsbarkeit kennengelernt haben.

Diese und andere Fragen bzw. Problemstellungen nehmen insbesondere in der Arbeit der SBV immer mehr Raum ein. Deshalb soll auf diese Fragestellung eingegangen und die Möglichkeiten der arbeitsgerichtlichen Durchsetzung erörtert werden. Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf den Verfahren beim Arbeitsgericht in Theorie und Praxis,

Seminarthemen

Das arbeitsgerichtliche Verfahren in Theorie und Praxis einschließlich Teilnahme an einem Verhandlungstag beim Arbeitsgericht

Klärung arbeitsrechtlicher Grundbegriffe

Begründung des Arbeitsverhältnisses
· Einstellungsfreiheit
· Diskriminierungsverbote, insbesondere schwerbehinderter Menschen

Fragerechte bei Anbahnung von Arbeitsverhältnissen

Beendigung von Arbeitsverhältnissen
· Kündigung
· Befristung
· Aufhebungsvertrag unter besonderer Berücksichtigung des schwerbehinderten Status

DozentInnen

· Karsten Knoke, pe.kk Personalentwicklung, Lengede

Zielgruppen

· Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
· Betriebsratsmitglieder
· MitarbeiterInnen der Personalabteilungen

Seminargebühr

495,00 €

Falschbeantwortung der Schwerbehinderten- eigenschaft
BAG, 18.10.2000
2 AZR 389/99

Die Falschbeantwortung der Frage nach einer Schwerbehinderung des Arbeitnehmers berechtigt nicht zur Anfechtung des Arbeitsvertrages, wenn die Schwerbehinderung für den Arbeitgeber offensichtlich war und deshalb bei ihm ein Irrtum nicht entstanden ist.

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