Sozialrecht für schwerbehinderte Menschen in der Praxis

Seminar kann als Inhouse-Seminar angeboten werden

Seminarinhalt

Die Vorschriften des Sozialrechts werden zunehmend umfangreicher und komplizierter, so dass auch Streitigkeiten aus diesem Rechtsgebiet häufig schon „vorprogrammiert“ sind. Aber wo und wie bekommt der abgewiesene Antragsteller u.U. sein Recht? Wie sind die Rechtswege und insbesondere wie gehen die Sozialgerichte mit den sich ergebenden Rechtsfragen aus dem Sozialrecht um?

Diese und andere Fragen nehmen auch für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen bzw. der Betriebsräte immer mehr an Bedeutung zu, denn beide haben gleichermaßen zur Aufgabe, „darüber zu wachen, dass die zugunsten der schwer behinderten Menschen bzw. Arbeitnehmer geltenden Gesetze durchgeführt werden.“ Dazu gehören auch die wichtigsten sozialversicherungsrechtlichen Gesetze, deren Nichtbeachtung für die Arbeitnehmerinnen wie auch für die Arbeitgeber erhebliche Folgen haben kann.

Seminarthemen

Überblick und Aufbau des SGB

Überblick über das SGB III und Auswirkungen von Beendigung von Arbeitsverhältnissen auf die Leistungen aus dem SGB III

Überblick über das SGB II und Auswirkungen von Beendigungen von Arbeitsverhältnissen auf die Leistungen aus dem SGB II

Verfahrensrechtliche Fragen
· Antrag auf alle Leistungsträger des SGB
- Mitteilungspflichten der Antragsteller nach dem SGB I
· Folgen fehlender Mitwirkungen nach dem SGB I
· Entscheidung des Sozialleistungsträgers
· Rechtswege: Widerspruch und Klageweg

Besuch des Sozialgerichts
· Vor- und Nachbereitung der Sitzung
- Teilnahme an Verhandlungen des Sozialgerichtes

Sonstige Themen aus dem SGB mit Auswirkungen auf die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen, z. B. Beschäftigungsansprüche von schwerbehinderten Menschen bei:
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
- Rente wegen voller Erwerbsminderung

Sonstiges aus Sozialpolitik, Gesetzgebung und Rechtsprechung

DozentInnen

· N.N.

Zielgruppen

· Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
· Betriebsratsmitglieder
· MitarbeiterInnen der Personalabteilungen

Seminargebühr

495,00 €

Kein Fragerecht nach Ursachen der Behinderung
AG Heilbronn, 30.08.1988
4 Ca 581/87

Wird der Bewerber bei der Einstellung nach der Art der Behinderung und dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit befragt, so reicht es aus, dass er seine Schwerbehinderung offen legt. Für eine wahrheitsgemäße Beantwortung der Frage nach den Ursachen der Schwerbehinderung besteht in der Regel kein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.