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Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - Auswirkungen

Termin:
08.10.2026 - 9-17 Uhr - Semnr. 26301 - Kassel - Hotelinfo folgt

Seminarinhalt

Arbeitnehmerüberlassung bietet Unternehmen Möglichkeiten zur Abdeckung von Auftragsspitzen und kurzfristigen Personalbedarfen.

Mit dem vorliegenden Gesetz soll die Funktion der Arbeitnehmerüberlassung als Instrument zur zeitlich begrenzten Deckung eines Arbeitskräftebedarfs geschärft, Missbrauch von Leiharbeit verhindert, die Stellung der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitsnehmer gestärkt und die Arbeit der Betriebsräte im Entleiherbetrieb erleichtert werden. Hierbei sollen die Arbeitnehmerüberlassung als eines der flexiblen Instrumente des Personaleinsatzes sowie die positiven Beschäftigungswirkungen der Arbeitnehmerüberlassung erhalten bleiben. Gleichzeitig soll die Bedeutung tarifvertraglicher Vereinbarungen als wesentliches Element einer verlässlichen Sozialpartnerschaft gestärkt werden.

Seminarthemen

Arbeitnehmerüberlassung

erlaubte und unerlaubte

Nichtgewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung

Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung/

Personalgestellungsverträge

Überlassung von Maschinen mit

Bedienungspersonal

Andere Erscheinungsformen des

drittbezogenen Personaleinsatzes

Abordnungen von Arbeitnehmern an Arbeitsgemeinschaften

Werkvertraglicher Einsatz von AN

Dienstvertraglicher Einsatz von AN

Rechtsbeziehungen beim Einsatz

von Fremdpersonal

Änderungen des AÜG

Höchstüberlassungszeitraum und Ausnahmeregelungen

Unterbrechungszeiten und Obergrenzen

AÜG-Kräfte und Streik

Equal Pay und Gleichstellung

Kettenverleih- oder Weiterverleihung

Schwellenwerte des BetrVG

Sanktionen durch Bußgeldzahlungen bei Verstößen

Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

DozentInnen

· Rolf-Christian Otto, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Kanzlei OttoDotting, Kassel

Zielgruppen

· Betriebsratsmitglieder
· Mitglieder des Arbeitssicherheitsausschusses
· Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
· Wirtschaftsausschussmitglieder

Seminargebühr je teilnehmende Person

320,00 EUR

zzgl. Hotelkosten
(Onlineseminare
ausgenommen)

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