Unsere Wahlvorständeschulungen machen die Wahlvorstandsmitglieder fit für ihre Aufgabe. Die Seminare geben praktische Hilfen bei den Formalien und den gesetzlichen Fristen.

Wahlvorständeschulungen können jederzeit bei Bedarf auch individuell angefordert werden.

Grundsätzlich beginnen unsere Seminare am Anreisetag um 13.00 Uhr mit dem Mittagessen und enden am Abreisetag um 13.00 Uhr mit dem Mittagessen. Abweichende Zeiten sind in den Einzelseminaren gesondert ausgewiesen.

Für detaillierte Seminarbeschreibungen und Seminarinhalte bitte die Seminarnummer oder Themensuchworte oben links ins Suchfeld eingeben.

ArbG Göttingen
7.3.2007 - 3 BV 14/06

Wahlberechtigt und wählbar sind gem. §§ 7 und 8 BetrVG auch ein langzeiterkrankter Arbeitnehmer, dem eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt ist. Erst wenn feststeht, dass dieser Arbeitnehmer seine Arbeit nicht wieder aufnehmen wird, entallen Wahlberechtigung und Wählbarkeit.

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