Kündigung - Aufhebung - Befristung - Betriebsübergang - Zeugnis

Unsere 4 Bausteine Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht vermitteln die Grundlagen, die jeder Betriebsrat braucht. Diese Bausteine sind jeder für sich abgeschlossen, aber alle 4 sind zusammen die Voraussetzung, grundlegende Kenntnisse vom Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht zu bekommen.

Dieser Baustein dient ebenfalls bei der Qualifizierung "Fachwirt/in für Arbeitsrecht und Arbeitswissenschaften (HS*)" als Anerkennungsmodul zur Zulassung zur Prüfung.

Termine:
19.08. - 23.08.2024 - Semnr.: 24130F - Dresden, Pullmann Newa
02.12. - 06.12.2024 - Semnr.: 24128F - Trier, Mercure Hotel Porta Nigra
24.03. - 28.03.2025 - Semnr.: 25107F - Timmendorfer Strand, Country Hotel

Ziele und Inhalte

Das Modul „Beendigung des Arbeitsverhältnisses“ umfasst 8 Lerneinheiten mit den Schwerpunkten Kündigung - Aufhebung - Befristung
- Betriebsübergang - Zeugnis.

Die Teilnehmenden lernen im Bereich dieser Lerneinheiten:

  • Die Grundzüge des Kündigungsrechts

  • Strategien beim Betriebsübergang

  • Umsetzung der Betriebsratsarbeit unter Berücksichtigung der aktuel-len arbeitsgerichtlichen Entscheidungen

In diesem Modul wird ein wichtiger Schwerpunkt des deutschen Arbeitsrechts, die Beendigung von Arbeitsverhältnissen, vermittelt. Die verschiedenen Formen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen werden eingehend erörtert, das System des Kündigungsschutzes wird vorgestellt, die unterschiedlichen Voraussetzungen und Arten der Kündigung sind Thema im individualrechtlichen Teil.

Die Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Kündigungen bilden das zweite Hauptthema dieses Seminars. Anhand von Praxisbeispielen üben die TeilnehmerInnen die richtige Verhaltensweise des Betriebsrats ein und gewinnen einen Eindruck über die Möglichkeiten und Grenzen der Mitwirkung des Betriebsrats bei Kündigungen.

Methoden

Durch Wissensvermittlung und in prozessorientierten Modul-/Lern- und Trainingseinheiten - teilweise mit Transferaufträgen in die tägliche Arbeitspraxis - vertiefen die Teilnehmenden Wissen und üben Fähigkeiten und Fertigkeiten ein, die für die Aufgabe eines Betriebsrates bzw. einer Führungskraft mit arbeitsrechtlichen Aufgaben in der Energiewirtschaft von besonderer Bedeutung sind.

Die Themenbearbeitung erfolgt mit unterschiedlichen Methoden, wie Impulsreferate des Trainers, Partner- und Kleingruppenarbeit, Rollenspiele und Fallarbeiten, Prozessanalyse.

Seminarinhalte

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • durch Befristung des Arbeitsvertrages

  • durch Berufs-/Erwerbsunfähigkeit

Strategien des Betriebs beim Betriebsübergang

  • aus betriebsverfassungsrechtlicher Sicht

  • aus Sicht des Umwandlungsgesetzes

  • aus arbeitsrechtlicher Sicht

Der allgemeine Kündigungsschutz bei

  • betriebsbedingten Kündigungen

  • verhaltensbedingten Kündigungen

  • personenbedingten Kündigungen

  • Änderungskündigungen

Kündigungsfristen

  • fristlose Kündigung

  • fristgerechte Kündigung

Aufhebungsvertrag

  • Aufklärungs- und Hinweispflichten

  • sozialversicherungsrechtliche Risiken

  • Anfechtungsgründe:

  • Irrtum, widerrechtliche Drohung, arglistige Täuschung

Befristung des Arbeitsvertrages

  • Die Kündigung befristeter Verträge

  • Die Beteiligung des Betriebsrats bei Beendigung befristeter Verträge

  • Besonderer Schutz schwerbehinderter Menschen und werdender Mütter mit befristetem Arbeitsvertrag

Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigungen

  • Voraussetzungen

  • Verfahren

  • Widerspruch

  • Weiterbeschäftigungsanspruch

  • Verfahren und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats

Das Arbeitszeugnis

  • Zeugnisanspruch

  • Zeugnisberechtigung

  • Zeugniscode

DozentInnen, Zielgruppen, Gebühr

DozentInnen

· Ralf Bohlen, Bohlen - Beratung und Training, Walsrode
· Volker Buddenberg, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Georgsmarienhütte
· Ursula Hohoff, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Herdecke
· Karsten Knoke, pe.kk Personalentwicklung, Lengede
· Jürgen Oehlmann, Rechtsanwalt, Bremen

Zielgruppen

· Betriebsratsmitglieder
· MitarbeiterInnen der Personalabteilungen
· Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
· Jugend- und AuszubildendenvertreterInnen

Seminargebühr

825,00 €

Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung - Kündigungsfrist
BAG, 20.06.2013
6 AZR 805/11

Eine Kündigung muss bestimmt und unmissverständlich erklärt werden. Der Empfänger einer ordentlichen Kündigungserklärung muss erkennen können, wann das Arbeitsverhältnis enden soll. Regelmäßig genügt hierfür die Angabe des Kündigungstermins oder der Kündigungsfrist. Ausreichend ist aber auch ein Hinweis auf die maßgeblichen gesetzlichen Fristenregelungen, wenn der Erklärungsempfänger hierdurch unschwer ermitteln kann, zu welchem Termin das Arbeitsverhältnis enden soll.

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