Beratungsgespräche mit MitarbeiterInnen führen

Dieses Seminar ist Bestandteil der Reihe Expertenwissen "Reden und überzeugen, verhandeln und Gespräche führen"

Mehrwert für die Arbeit im Betriebsratsgremium

notwendiges Spezialwissen im Betriebsratsgremium

Dieses Seminar unterstützt jeden Einzelnen, die fachlichen Kompetenzen als Betriebsrat systematisch und nachhaltig weiterzuentwickeln.

Über die Einzelbuchung des Seminars hinaus bietet IPAA dieses Expertenwissen in Form eines Bündelns von folgenden Einzelseminaren an:

  • Sicher im Gespräch - Zuhören, reden und überzeugen

  • Mit Reden inspirieren, im Vortrag überzeugen

  • Clever verhandeln - Souverän, wirkungsvoll und effizient

  • Beratungsgespräche mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern führen

Das jeweils benötigte Spezialwissen wird durch den Besuch dieser inhaltlich in Beziehung stehender IPAA-Einzelseminare (Modulverbund) systematisch und nachhaltig vermittelt.

Die Veranstaltungsreihe lebt vom theoretischen Input, der Reflektion von Praxiserfahrungen und von Trainings- und Übungsphasen.

Ziel ist, dass sich die Teilnehmenden persönlich einem Kernkompetenzfeld widmen bzw. den gewählten Schwerpunkt zum zertifizierten "Expertenwissen Reden und überzeugen, verhandeln und Gespräche führen" nutzen.

Expertenwissen mit Zertifizierung

Nach Abschluss aller Veranstaltungen in einem Kompetenzbereich, innerhalb eines Zeitraums von zwei bis drei Jahren, erfolgt eine Zertifizierung zum Betriebsrat mit der Kernkompetenz in seinem besonderen persönlichen Schwerpunkt.

Der Besuch aller im jeweiligen Kernkompetenzbereich angebotenen Fortbildungen wird mit einem gemeinsamen Zertifikat von IPAA und IVTM abgeschlossen.

Das Zertifikat bescheinigt einerseits, dass ein Fachwissen in einem Kerkompetenzbereich erworben wurde, das im eigenen Betrieb oder auch nach der Betriebsratszeit für neue berufliche Herausforderungen genutzt werden kann.

Termine:
26.3. - 28.3.2025 - Semnr.: 25204E - Wesel, Waldhotel Tannenhäuschen

Seminarinhalt

Die Beschäftigten fordern in Zeiten rascher Veränderungen, ständiger Neuerungen und Informationsflut von Ihnen als Betriebsrat immer häufiger ein offenes Ohr für ihre Sorgen und Nöte. Sie wünschen sich in einem betrieblichen Beratungsgespräch einen verständnisvollen Zuhörer, der ihnen bzgl. ihrer beruflichen als auch privaten Probleme und Konflikte mit Rat und Tat zur Seite steht.

Aufgrund dieser Erwartungshaltung und der Vielfalt der Beratungsanlässe fühlen sich Betriebsräte in ihrer Rolle als Berater oftmals belastet und zwischen Kummerkasten, Mülleimer und Therapeut hin und her gerissen. Zusätzlich kann ihr Verhalten zum Ratsuchenden durch Urteilstendenzen unbewusst beeinflusst werden.

Um Beratungsgespräche langfristig für sich und den Ratsuchenden zufriedenstellend, erfolgreich und professionell gestalten zu können, benötigt ein Betriebsrat neben fundiertem Fachwissen hohe soziale und kommunikative Kompetenzen sowie die Bereitschaft zur Reflexion seines Rollenverständnisses.

In diesem Seminar werden praxisbezogen Kompetenzen vermittelt, Beratungsgespräche professionell zu führen.

Seminarthemen

Komplexität der Beratungssituation

Ziel und Funktion von Beratung

Grundstruktur von Beratungsgesprächen

Klärung des Beratungsanlasses

Aufbau einer vertrauensvollen Gesprächsatmosphäre

Durchführen von Beratungsgesprächen:
· Aktives Zuhören
· Effektive Fragetechniken
· Wirksam formulierte Ziele
· Entwicklung von Lösungsansätzen

Umgang mit schwierigen Beratungssituationen

Grenzen der betrieblichen Beratung

Der Betriebsrat in der Rolle des Beraters

Urteilstendenzen, die Einstellungen und Handeln beeinflussen können

DozentInnen

· Claudia Förster, Diplom-Psychologin, Institut für Verhaltens-, Team- und Managementtraining, Dülmen

Zielgruppen

· Betriebsratsmitglieder
· MitarbeiterInnen aus dem EVU
· Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen

Seminargebühr

495,00 €

Beschwerdestelle nach AGG und Mitbestimmung des Betriebsrats
BAG, 21.07.2009
1 ABR 42/08

Der Betriebsrat hat mitzubestimmen bei der Einführung und Ausgestaltung des Verfahrens, in dem Arbeitnehmer ihr Beschwerderecht nach dem AGG wahrnehmen können. Gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 AGG haben die Beschäftigten das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs oder des Unternehmens zu beschweren, wenn sie sich aus einem der im AGG genannten Gründe - zB. wegen ihres Geschlechts, ihrer Religion oder ihres Alters - benachteiligt fühlen. Nach § 12 Abs. 5 AGG muss der Arbeitgeber die hierfür zuständige Stelle im Betrieb bekannt machen. Die Beachtung eines bestimmten Verfahrens, um sich zu beschweren, ist nicht vorgeschrieben. Seine Einführung und Ausgestaltung unterfällt nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrats. Der Betriebsrat kann zu diesem Zweck selbst initiativ werden und ein Beschwerdeverfahren über die Einigungsstelle durchsetzen. Dagegen hat er kein Mitbestimmungsrecht bei der Frage, wo der Arbeitgeber die Beschwerdestelle errichtet und wie er diese personell besetzt. Hierbei handelt es sich um mitbestimmungsfreie organisatorische Entscheidungen. Errichtet der Arbeitgeber eine überbetriebliche Beschwerdestelle, steht das Mitbestimmungsrecht beim Beschwerdeverfahren nicht dem örtlichen Betriebsrat, sondern dem Gesamtbetriebsrat zu.

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